COVID Information

COVID Information
Der Schutz unserer Gäste und Mitarbeiter ist uns besonders wichtig!
Darum bitten wir Sie folgende Punkte einzuhalten:
COVID Maßnahmen:
- Bitte beachten Sie die allgemein gültigen Maßnahmen:
- Sowohl in der Seilbahn als auch in den Seilbahnstationen ist eine FFP2-Maske zu tragen.
- Gäste welche die Gastronomie nutzen wollen, müssen eine Kontaktpersonennachverfolgung ausfüllen. Diese beinhaltet folgende Informationen:
- Vor- und Familiennamen
- Telefonnummer und wenn vorhanden die E-Mail-Adresse
- Datum und Uhrzeit des Betretens
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Für folgende Aktivitäten/Plätze ist es nötig einen Nachweis für eine geringe epidemologische Gefahr (getestet/gimpft/genesen) nachzuweisen:
- Gastronomie (Berggasthof, Arche des Waldes, Edelweiß-Hütte (Pfanni)
- Aussichtsturm
- Erlebnispark (Holzknechtland, Biberwasser, Waldeisenbahn, Holzknechtmuseum, Filmvorführraum)
- WakeAlps & Walking Balls
- Waldachterbahn – „Flylinas Hexenflug“
Folgendermaßen sieht die Regelung im Detail aus:
1.1.Getestet:
- Negativer PCR-Tests (maximal 72 Stunden alt – Gültigkeit 3 Tage)
- Antigen-Tests (maximal 24 Stunden alt – Gültigkeit 1 Tage)
- Antigen-Selbsttests mit digitaler Lösung (maximal 24 Stunden alt – Gültigkeit 1 Tag)
- Ausnahmsweise Antigen- Selbsttest unter Aufsicht des Betreibers einer Betriebsstätte oder einer von ihm beauftragten Person vor Ort: dieser Test gilt nur für diesen einen Besuch der Betriebsstätte. Der Test muss unmittelbar vor oder nach Betreten der Betriebsstätte vorgenommen werden.
- Für Kinder sollen Schultests als Eintrittstests anerkannt werden.
1.2.Genesen
- Ärztliche Bestätigung über eine in den letzten sechs Monaten erfolgte und aktuell abgelaufene Infektion
- Vorlage eines „Absonderungsbescheids“: Personen, die mit dem Coronavirus infiziert waren, sind ein halbes Jahr nach Genesung von der Testpflicht ausgenommen.
- Nachweis über eine erfolgte und aktuell abgelaufene Infektion an SARS-CoV-2.
- Nachweis über neutralisierende Antikörper, der nicht älter als drei Monate sein darf.
1.3.Geimpft
- Der Nachweis über eine erfolgte Erstimpfung ist ab 15.08.2021 nicht mehr gültig!
- Nachweis über die Zweitimpfung, wobei diese nicht länger als 9 Monate zurückliegen darf, oder
- Impfung ab dem 22. Tag nach der Impfung bei Impfstoffen, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist, wobei diese nicht länger als 9 Monate zurückliegen darf.
3G-Band
Bei Vorlage einer der angeführten Nachweise an der Kassa, erhalten Sie ein Band welches Ihnen weitere Eintrittskontrollen auf der Bürgeralpe erspart.
3G*gem. COVID-19-Öffnungsverordnung vom 15.08.2021 für Personen ab 12 Jahre
3G-Band nur gültig für 1 Erlebnistag auf der Mariazeller Bürgeralpe
Allgemeine Richtlinien und Maßnahmen:
Um Ihnen einen rundum sicheren Besuch zu ermöglichen halten wir uns
streng an unser Hyginekonzept. Dieses dient gleichermaßen dem Schutz von
Gästen wie von Mitarbeiter/innen vor einer Infektion mit SARS-CoV-2.