COVID Information

Der Schutz unserer Gäste und Mitarbeiter ist uns besonders wichtig!
Darum bitten wir Sie folgende Punkte einzuhalten:

COVID Maßnahmen:

  1. Bitte beachten Sie die allgemein gültigen Maßnahmen:
  • Sowohl in der Seilbahn als auch in den Seilbahnstationen ist eine FFP2-Maske zu tragen.
  • Gäste welche die Gastronomie nutzen wollen, müssen eine Kontaktpersonennachverfolgung ausfüllen. Diese beinhaltet folgende Informationen:
    • Vor- und Familiennamen
    • Telefonnummer und wenn vorhanden die E-Mail-Adresse
    • Datum und Uhrzeit des Betretens

Nachweis für eine geringe epidemologische Gefahr:

Für folgende Aktivitäten/Plätze ist es nötig einen Nachweis für eine geringe epidemologische Gefahr (getestet/gimpft/genesen) nachzuweisen:

  • Gastronomie (Berggasthof, Arche des Waldes, Edelweiß-Hütte (Pfanni)
  • Aussichtsturm
  • Erlebnispark (Holzknechtland, Biberwasser, Waldeisenbahn, Holzknechtmuseum, Filmvorführraum)
  • WakeAlps & Walking Balls
  • Waldachterbahn – „Flylinas Hexenflug“

Folgendermaßen sieht die Regelung im Detail aus:

 1.1.Getestet:

  • Negativer PCR-Tests (maximal 72 Stunden alt – Gültigkeit 3 Tage)
  • Antigen-Tests (maximal 24 Stunden alt – Gültigkeit 1 Tage)
  • Antigen-Selbsttests mit digitaler Lösung (maximal 24 Stunden alt – Gültigkeit 1 Tag)
  • Ausnahmsweise Antigen- Selbsttest unter Aufsicht des Betreibers einer Betriebsstätte oder einer von ihm beauftragten Person vor Ort: dieser Test gilt nur für diesen einen Besuch der Betriebsstätte. Der Test muss unmittelbar vor oder nach Betreten der Betriebsstätte vorgenommen werden.
  • Für Kinder sollen Schultests als Eintrittstests anerkannt werden.

1.2.Genesen

  • Ärztliche Bestätigung über eine in den letzten sechs Monaten erfolgte und aktuell abgelaufene Infektion
  • Vorlage eines „Absonderungsbescheids“: Personen, die mit dem Coronavirus infiziert waren, sind ein halbes Jahr nach Genesung von der Testpflicht ausgenommen.
  • Nachweis über eine erfolgte und aktuell abgelaufene Infektion an SARS-CoV-2.
  • Nachweis über neutralisierende Antikörper, der nicht älter als drei Monate sein darf.

 1.3.Geimpft

  • Der Nachweis über eine erfolgte Erstimpfung ist ab 15.08.2021 nicht mehr gültig!
  • Nachweis über die Zweitimpfung, wobei diese nicht länger als 9 Monate zurückliegen darf, oder
  • Impfung ab dem 22. Tag nach der Impfung bei Impfstoffen, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist, wobei diese nicht länger als 9 Monate zurückliegen darf.

3G-Band

Bei Vorlage einer der angeführten Nachweise an der Kassa, erhalten Sie ein Band welches Ihnen weitere Eintrittskontrollen auf der Bürgeralpe erspart.

3G*gem. COVID-19-Öffnungsverordnung vom 15.08.2021 für Personen ab 12 Jahre

3G-Band nur gültig für 1 Erlebnistag auf der Mariazeller Bürgeralpe

Allgemeine Richtlinien und Maßnahmen:

Um Ihnen einen rundum sicheren Besuch zu ermöglichen halten wir uns
streng an unser Hyginekonzept. Dieses dient gleichermaßen dem Schutz von
Gästen wie von Mitarbeiter/innen vor einer Infektion mit SARS-CoV-2.