Die nachstehenden Bedingungen gelten für sämtliche Beförderungsleistungen der Mariazeller Bürgeralpe Seilbahnbetriebs GmbH
sowie für den Betrieb des Erlebnisparks und den Wasserskilift WakeAlps wie folgt:

1.) Gültigkeit

Die allgemeinen Tarifbestimmungen, Preistabellen,die behördlich genehmigten Beförderungsbedingungensowie die Benutzerregeln von WakeAlps
gemäß Aushang sind Bestandteil des Beförderungsvertrages. Mit dem Kauf des Fahrausweises anerkennt der Fahrgast die obgenannten Bestimmungen
und verpflichtet sich dieselben einzuhalten.

a) Tarifbestimmungen und Preistabelle:

Preisänderungen, auch tageweise, insbesondere bei Veranstaltungen, bleiben dem Unternehmen vorbehalten.

b) Tarifbestimmungen für Gutscheine

  • Erworbene Gutscheine sind in der auf dem Gutschein angegebenen Saison gültig.
  • Gutscheine können nur gegen die angeführte Leistung eingelöst werden. Eine Barablöse ist nicht möglich.
  • Alle angeführten Preise für Gutscheine und Tickets sind Endpreise (inkl. MwSt.).
  • Gutscheine sind übertragbar. Sie können an eine geeignete Person, weitergegeben werden.
  • Sollte ein Gutschein im Gültigkeitszeitraum von der bestimmten Person nicht eingelöst werden, obliegt es dem Kunden den Gutschein anderwärtig zu
    verwerten (z.B. Vergabe an eine geeignete Person).

c) Beförderungsbedingungen für Seilbahnen und Lifte:

 

d) Beförderung von Hunden

  • Die Beförderung mit Beißkorb und Leine ist bei den Anlagen der Mariazeller Bürgeralpe möglich.
  • Freilaufende Hunde auf Pisten sind verboten.
  • Die Mariazeller Bürgeralpe Seilbahnbetriebs GmbH übernimmt keinerlei Haftung für das Verhalten des Hundes in und auf den Anlagen der Mariazeller Bürgeralpe, sowie für das Verhalten der Hunde gegenüber andere Gäste.
  • Für Schäden die am während des Besuchs bei dem Tier auftreten übernimmt die Mariazeller Bürgeralpe Seilbahnbetriebs GmbH keinerlei Haftung.

d) Benutzerregeln WakeAlps

Die Benutzerregeln zu dem Wassersklift WakeAlps finden Sie unter: www.buergeralpe.at/sommer/wakealps/

2) Allgemeine Bestimmungen zu den Lifttickets

a) Jede/jeder, die/der die Seilbahn-und Liftanlagen in Anspruch nimmt, muss einen gültigen Fahrausweis besitzen

b) Mit dem Kauf eines namensbezogenen Tickets stimmt der Karteninhaber einer automatischen Registrierung der persönlichen Daten zu. Der Kunde
stimmt zu, dass diese zu Kontrollzwecken,zur Vermeidung von missbräuchlicher Kartenverwendung sowie zum Zwecke der Kundenbetreuung
EDV-mäßig erfasst, verarbeitet und sobald sie nicht mehr benötigt sind, spätestens aber drei Jahre nach letztem Kundenkontakt, gelöscht werden.

c) Mit dem Kauf einesTicketsstimmt der Karteninhaber einer personenbezogenen fotografischen Erfassung, Speicherung und Verarbeitung
an den Kartenausgabe-und Zutrittsstellen zu Kontrollzwecken zur Vermeidung von missbräuchlicher Kartenverwendung zu, wobei diese Daten
bei vertragsgemäßer Kartenverwendung 2 Tage nachAblauf der Gültigkeitsdauer des Skipasses gelöscht werden.

d) Tickets sind nicht übertragbar

e) Für Tickets welche auf einen elektronischen Datenträgern (KeyCard) ausgegeben werden, ist ein Pfand von € 2,00 zu leisten. Das an Kassen
entrichtete Pfandentgelt wird bei Rückgabe des funktionsfähigen und mechanisch nicht beschädigten Datenträgers zur Gänze rückerstattet. Für Barcodetickets sowie Keytix ist dieses Pfand nicht zu leisten, respektive kann dieser vom Gast auch nicht rückgefordert werden.

f) Alle Fahrberechtigungen werden an den mit elektronischen Kontrollsystemen ausgestatteten Zutrittsstellen automatisch kontrolliert.

g) Fahrausweisesind bei Stichprobenkontrollen in den Kontrollzonen der Anlagen sowie im Bereich der Talstation, Kassen und Parkplätze dem
jeweiligen Kontrollorgan zur visuellen Kontrolle vorzuweisen. Fahrausweise sind auf Verlangen auch den ausgewiesenen mobilen
Kontrollorganen vorzulegen. Die Kontrollorgane sind berechtigt, missbräuchlich verwendete Tickets zu sperren.

h) Wer eine Beförderungsleistung mit Seilbahn-und Liftanlagen ohne gültigen Fahrausweis in Anspruch nimmt, macht sich nach
österreichischemRecht strafbar.

i) Für Verletzungen oder sonstige Schäden von Personen, die sich ohne gültiges Ticket im Gebiet aufhalten, besteht keine Haftung seitens der
Mariazelller Bürgeralpe

j) Das Unternehmen behält sich vor, bei geringer Schneelage, drohender Überfüllung von Skipisten, oder auch aaus anderen hier nicht
genannten Gründen die Ausgabe aller oder einzelner Tickets zu limitieren.

k) Alle Tickets sind von einem nachträglichen Umtausch oder Rückgabe aussgeschlossen.

l) In Umsetzung der von der Bundesregierung erlassenen COVID-19-Schutzmaßnahmen berechtigt der Fahrausweis ab Inkrafttreten der jeweiligen Verordnung nur im Zusammenhang mit einem vom Fahrgast zu erbringendem gültigem Nachweis über eine geringe epidemiologische Gefahr entsprechend der jeweiligen Verordnung (geimpft, genesen oder getestet) zur Benutzung der Seilbahnanlagen. Dieser Nachweis ist während der Benutzung mitzuführen und auf Verlangen vorzuweisen.

3) Allgemeine Bestimmungen zum Kauf von Tickets im Webshop

->-> Die AGBs zum Kauf von Tickets im Webshop finden Sie hier ->->

4) Missbrauch von Tickets

Missbrauch von Tickets und Bezugsberechtigungen, wie etwa unzulässige Weitergabe, hat den ersatzlosen Entzug der Berechtigung und den
Beförderungsausschluss zur Folge. Missbrauch wird mit Bußgeld von mindestens € 50,00 sowie dem Entgelt eines Tageskartenwertes zum
Volltarif oder mit Anzeige geahndet. Der Versuch, ein Ticketan einen anderen Gast zu übertragen, gilt bereits als Missbrauch. Jeder
Ticketinhaber hat seinTicket auch so zu verwahren, dass Dritte keinen Zugriff haben.

5) Rückvergütungen

a) Das Seilbahnunternehmen behält sich vor, dass es aufgrund von bestimmten Witterungs-oder Betriebsumständen zu Verkaufs-und/oder
Beförderungslimitierungen kommen kann. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erwerb eines bzw. eines bestimmten Liftpasses.
Nachträglicher Umtausch oder Änderung der Gültigkeitsdauer einer Fahrberechtigung ist nicht möglich.

b) Kein Ersatz bei Verlust, Diebstahl oder vergessenen Fahrausweisen (Datenträger).

c) Wenn eine Beförderung aus nicht vom Bergbahnunternehmen zu vertretenden Gründen unmöglich zulässig ist, besteht keinen Anspruch auf
Entgelterstattung oder Gültigkeitsverlängerung. Zu solchen Gründen zählen neben Elementarereignissen (z.B. starker Wind, Gewitter,
Starkregen), Schneemangel, Schneechaos, Lawinengefahr, behördliche Anordnungen (z.B. bei Seuchengefahr, Epidemie, Pandemie), technische
Defekte, Wartungsarbeiten oder höhere Gewalt. Die Entscheidung über eine Betriebseinstellung, Pistensperre etc. liegt allein im Ermessen der
Bergbahn.

d) Eine Rückvergütung kann nur bei Sportverletzung, unter Beibringung eines ärztlichen Attestes eines örtlichen Arztes/Krankenhauses und
umgehender Hinterlegung des Skipasses an einer der Kassen erfolgen. Der Anteil der Rückvergütung richtet sich nach dem Kaufwert und der
Benützungsdauer (ab der letzten Verwendung des Skipasses – frühestens jedoch ab dem ersten Tag nach dem Unfall, sofern der Skipass nach dem
Unfall nicht mehr benutzt wurde) eines Skipasses.

e) Es gibt keine Rückvergütung für Begleitpersonen.

f) Die Rückvergütung kann nur beim Seilbahnunternehmen getätigt werden, bei welchem der Skipass gekauft wurde.

g) Keine Rückvergütung bei Liftpassberechtigungen bis zu einem Tag Gültigkeit.

h) Bei der Nichtnutzung einzelner Leistungen eines Kombitickets erfolgt keine Rückvergütung dieser Leistungen!

i) Ausdrücklich wird festgehalten, dass keine (anteilige) Rückerstattung geltend gemacht werden kann, wenn wir leistungsbereit sind, der Nutzer diese Leistungen aber auf Grund persönlicher Überlegungen/Entscheidungen nicht in Anspruch nimmt; sollten daher z.B. behördliche Maßnahmen für die Inanspruchnahme der Leistungen angeordnet werden (z.B.Verpflichtung zur Vorlage eines negativen Testnachweises, eines Impfnachweises, etc.) und sollte der Nutzer diese Nachweise nicht erbringen können oder wollen, so kann kein Anspruch auf eine (anteilige) Rückvergütung geltend gemacht werden.

5.1) Saisonkarten Rückvergütungen

Eine Rückvergütung der Saisonkarte ist nur mit ärztlichem Attest nach einem Unfall möglich.
Rückvergütung: Preis/Saisondauer*restliche Tage.
Eine Rückvergütung von Saisonkarten ist nur bis Ende Februar möglich. Ab März besteht kein Anspruch auf eine Rückvergütung der Saisonkarte.

5.2) Rückvergütungen aufgrund der COVID-Pandemie

Kommt es aufgrund der Covid-19 Pandemie zwischen 25.Dez. 2021 und 28.Februar 2022 zu einer zeitgleichen behördlichen Schließung aller 3
Skigebiete (Bürgeralpe/Gmeindealpe/Annaberg) länger als 3 Wochen so wird die Saisonkarte für die Dauer der behördlichen Schließung aliquot
rückvergütet. Rückvergütung=Preis/107*Tage der zeitgleichen behördlichen Schließung.

Mehrtageskarten werden für den Zeitraum der zeitgleichen behördlichen Schließung aller 3 Skigebiete rückvergütet.
Rückvergütung=Kaufpreis-Preis der offenen Tage (mindestens ein Gebiet) des Gültigkeitszeitraums.

Rückvergütungen aufgrund der Pandemie müssen schriftlich mittels Formular angefordert werden und werden mittels Banküberweisung
rückvergütet.

Der Antrag auf Rückvergütung muss bis spätestens 31.05.2022 bei einem der drei Skiberge eingetroffen sein ansonsten besteht kein Anspruch auf
Rückvergütung.

6) Pistennutzung

a) Bitte informieren Sie sich über die jeweils aktuellen Betriebs- und Wettersituationen bereits vor dem Kauf des Skipasses.

b)Pistensperren sind unbedingt zu beachten und einzuhalten! Während dieser Zeit dürfen die Pisten weder betreten noch befahren werden.
Während dieser Sperrzeit besteht keine Gefahrensicherung und es ist in diesem Zeitraum erhöhte Verletzungsgefahr durch Pistenbearbeitung,
Windenseile, Schneeerzeugung und freiliegende Kabel und Schläuchegegeben.

c) Gesonderte Fahrausweise für Fußgänger sind nur gültig für die Beförderung ohne Wintersportausrüstung. FußgängerInnen dürfen
Skiabfahrten nicht betreten.

d) Rodeln ist nur auf der Rodelbahn und nicht auf Skiabfahrten gestattet.

e) Die Verhaltensregeln des Internationalen Skiverbandes (FIS) haben uneingeschränkte Gültigkeit. Rücksichtsloses Verhalten oder sonstige
grobe Verstöße gegen diese Verhaltensregeln oder die allgemeinen Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen berechtigen das
Liftunternehmen zum entschädigungslosen Entzug der Berechtigung und kann strafrechtliche Folgen nach sich ziehen.

f) Aus Naturschutzgründen ist eine Abfahrt durch Waldeflächen verboten. Eine Nichtbeachtung hat Anzeigenerstattung nach dem
Forstgesetz und den entschädigungslosen Entzug des Fahrausweises zur Folge.

g) Der Pisten- & Rettungsdienst überwacht nur die markierten und geöffneten Skipisten. Für den Abtransport kann von der Bergrettung oder
der Bergbahn ein Unkostenbeitrag eigehoben werden. 
Tel. +43 3882 2555 – 55 – oder Bergrettungs Notruf 140

7) Datenschutz

Rechtliche Hinweise zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie unter: https://www.buergeralpe.at/winter/datenschutzerklaerung/

8) Webseite

a) Haftung für die Inhalte dieser Webseite

Die Inhalte unserer Seiten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir
jedoch keine Gewähr übernehmen. Sämtliche auf den Seiten angeführten Preise in EUR. Irrtümer, Tippfehler & Preisänderungen vorbehalten.

b) Haftung für Links

Unsere Website enthält Links zu externen Wesbiten bzw. Websiten Dritter, auf deren Inhalt wir keinen Einfluss ausüben können. Deshalb
können wir für diese fremden Inhalte keine Gewähr übernehmen. Die Links wurden bei Eintragung auf unsere Website überprüft und wiesen zu dieser
Zeit keine Rechtswidrigkeiten auf.

c) Datenschutz

Die von Dritte angegebenen Daten auf der Webseite basieren auf freiwilliger Basis und werden streng vertraulich behandelt. Durch
möglich Sicherheitslücken im Internet kann kein lückenloser Schutz garantiert werden.
Ausgenommen sind hier von genannte Namen im Impressum, welche aus rechtlichen Gründen veröffentlicht werden müssen.

d) Urheberrecht – Copyright

Der Inhalt dieser Homepage ist urheberrechtlich geschützt. Die Informationen sind nur für die persönliche Verwendung bestimmt. Jede
weitere Nutzung, insbesondere die Speicherung in Datenbanken, Vervielfältigung und jede Form von gewerblicher Nutzung, sowie die
Weitergabe an Dritte, auch in Teilen oder in überarbeiteter Form, ohne Zustimmung der jeweiligen Organisation, ist untersagt. Ausgenommen sind
die Verwendung der Bilder und Pressetexte der Seite, diese können nach Angabe der Quelle verwendet werden.

9) Skiverbünde und Allin-Karten

Die Mariazeller Bürgeralpe ist Mitglied der Skiverbünde Ostalpencard & Steiermark Joker, sowie bei den Allin- bzw. Erlebnis-Karten
Niederösterreich-Card, Steiermark-Card und Wilde-Wunder-Card. Da die Mariazeller Bürgeralpe bei diesen Partnern nur Mitglied ist, wird darauf
hingewiesen, dass es sich sowohl bei den Skiverbünden als auch bei den Allin-Karten um selbständige Unternehmungen handelt. Die AGBs dieser
Unternehmen finden Sie unter:
Ostalpencard: https://www.skiregion-ostalpen.at/agb
Steiermark-Joker: https://www.steiermarkjoker.at/index.php?seitenid=9&seite=agb
Niederösterreich-Card: https://www.niederoesterreich-card.at/agb
Steiermark-Card: https://www.steiermark-card.net/agb/
Wilde-Wunder-Card: https://www.mostviertel.at/wilde-wunder-card

10) Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB‘s hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Eine unwirksame Regelung
ist durch eine zulässige zu ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Regelung möglichst nahekommt.